Die Kosten für Heilpraktikerleistungen richten sich nach der jeweilig durchgeführten Behandlung und werden von den privaten Krankenkassen je nach gewähltem Tarif entsprechend des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattet. Allerdings erstatten nicht alle privaten Kassen die Kosten für Chinesische Heilkräuter, daher ist eine Abklärung hinsichtlich Kostenübernahme im Vorfeld sinnvoll.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für naturheilkundliche Diagnose- und Behandlungsverfahren in der Regel leider nicht. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen einschließlich Naturheilverfahren abzuschließen.